Bei diesem Projekt (es handelt sich um ein Projekt mit einem Volumen von CHF 17.5 Mio und 16 neuen Wohnungen), welches Alfio Frisina persönlich bei der SBK präsentiert hat, wurde Herr Frisina nach ca. drei Minuten unterbrochen und ihm wurde mitgeteilt, dass er nur insgesamt 15 Minuten Zeit hätte und er sich auf das Wesentliche konzentrieren solle. Abgesehen von einem unpassenden und schulmeisterlichen Ton, war ihm dies selbstverständlich bewusst und seine Präsentation war nach 11 Minuten fertig. Im Nachgang wurden Fragen durch die SBK gestellt, welche klar aufgezeigt haben, dass die SBK nicht vorbereitet war und während der Präsentation nicht aufmerksam zugehört hatte. Nach nicht einmal 20 Minuten konnte Herr Frisina den Raum wieder verlassen. Wie üblich gab es weder eine Auseinandersetzung mit diesem Projekt, noch ein Interesse der SBK für die Herleitung des finalen Bauprojekts.

Die SBK hat in der Folge, analog anderen Projekten, eine Stellungnahme durch das Bauinspektorat (BI) per Zwischenbericht zustellen lassen, welcher nicht zweckdienlich ist. Im Anhang legen wir Ihnen gerne das Layout dieser Präsentation bei, welches zweifelsohne aufzeigt, dass das Projekt das Areal massiv aufwerten würde. Der Entscheid der SBK wurde wie folgt ausformuliert:

« (…)
Ein geschlossener Blockrand wie im Baugesuch dargestellt ist aus Sicht der SBK nicht genehmigungsfähig, da damit die offene städtebauliche Setzung und damit die stadträumliche Bedeutung des Denkmals geschwächt und entfremdet wird
Um dem Umgebungsschutz gerecht zu werden und um ein bewilligungsfähiges Projekt zu erhalten, welches die gute Gesamtwirkung (§58 BPG) erfüllt, muss ein Wettbewerb mit einer qualifizierten Jury durchgeführt werden. Die SBK ist überzeugt, dass nur damit eine genehmigungsfähige Lösung erreicht werden kann, um auch bei eidgenössischen Kommissionen eine Zustimmung erhalten zu können.
://: Ablehnen »

Daraufhin hat Herr Frisina ein Gespräch mit der SBK gesucht und per Mail wie folgt eine Anfrage gestellt:

«Sehr geehrter Herr Kunz
(….)
Für die Umsetzung eines Gesamtprojekts hat Doalpa AG hierfür in den letzten 2 Jahren intensive Gespräche mit den Eigentümern der Parzellen B, C, D und E (inklusive Kindes- und Erwachsenenbehörde) geführt und erreicht, dass diese Parzellen unter bestimmten Bedingungen gekauft und / oder überbaut werden dürfen. Die Parzellen sind somit noch nicht erworben.  Zu diesen Bedingungen gehören u.a.:

Parzelle B:

  • Tausch der Parzelle mit zwei Einstellhallenparkplätze insgesamt 6 x 6 Meter,
  • Einfahrt der Einstellhalle soll zwingend an der Neubadstrasse sein
  • Fussgängereingang in die Liegenschaft muss zwingend an der Neubadstrasse sein

Parzelle C:

  • Tausch mit einem modernen Einstellhallenparkplatz

Parzelle D + E:

  • bestehende Garagen soll durch je neue Garagen ersetzt werden, welche sich am gleichen Ort befinden, dafür erhält die Doalpa AG ein Überbaurecht bei Parzelle D, Parzelle E kann erworben werden, wobei die Garagenbox alsdann vom Verkäufer erworben wird (diese Vereinbarung ist von der KESB genehmigt).

Wenn ein Bauprojekt die Flächen der heutigen Garagen nicht miteinbezieht und kein Bau über den Garagen möglich ist (keine Blockrandbebauung, wie diese im Entscheid der SBK angegeben ist), hat dies zur Konsequenz, dass man die Parzellen B, C, D und E auch nicht beim Projekt integrieren kann.

Dies hätte insbesondere folgende negativen Auswirkungen für den Kanton und die Stadtentwicklung:

  • Diese überaus unattraktive Fläche in Basel würde für immer so bleiben, was auch im Zusammenspiel mit der gegenüberliegenden Kirche sowie aus städtebaulicher Sicht nicht anzustreben ist.
  • Zudem verliert Basel, welches bereits mit der Wohnungsnot zu kämpfen hat, mindestens 8 Wohnungen. Geplant sind – mit dem eingereichten Projekt – 15 Wohnungen. Somit würde man bei einem Blockrandverbot, nicht im Sinne der Stadt und der Bevölkerung handeln.
  • Sowohl Steuereinnahmen durch den Bau und die Handänderung, als auch wiederkehrende Steuereinnahmen werden so in mehrere Millionenhöhen verhindert.
  • Die Parzelle könnte nicht mit einem guten Projekt überbaut werden, da die Geometrie der gesplitteten Parzelle alles andere als Ideal ist (siehe mögliche Volumetrie, beim untenstehenden Bild und Situationsplan) und das Potential dieser Lage könnte nicht ausgeschöpft werden.

Wir würden gerne persönlich diese Situation mit Ihnen (z.B. in einer Delegation) in einem Austausch besprechen, da das Projekt eine Vielzahl von Überlegungen und Variantenabklärungen im Vorgang durchlaufen hat. Wir wären Ihnen entsprechend dankbar um Unterbreitung von Terminvorschlägen.

Nach langem Warten, kam dann die ernüchternde Antwort der SBK durch Herrn Kunz:

«Sehr geehrter Herr Frisina<
(…)<
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt und die SBK ihren Entscheid dem BGI übermittelt hat und vom BGI noch keine Stellungnahme vorliegt, macht ein Treffen keinen Sinn. Bitte warten Sie den Zwischenbericht des BGI ab.
Ich bitte um Kenntnisnahme.»

Besonders ärgerlich ist, dass, nach einem ablehnenden Entscheid der SBK, das Bauinspektorat das Projekt in Bezug auf Paragraf 58 ohne weitere Stellungnahme ablehnt; somit macht die Antwort der SBK überhaupt keinen Sinn. Uns lässt diese Haltung einmal mehr sprachlos. Wir möchte hier darauf hinweisen, dass in dieser Zone (beim Projekt an der Neubadstrasse) eine Blockrandbebauung und somit eine geschlossene und erwünschte dichte Bebauung erlaubt ist. Somit dürfte die SBK das Projekt gar nicht verhindern. Dabei handelt es sich um ein Projekt, bei welchem die SBK durch ihren Willen ca. 800 m2 wertvolle Wohnfläche vernichten möchte. Das ist bestimmt weder im Sinne der Stadtentwicklung, noch der Bevölkerung. Anscheinend will die SBK die massiven Wohnungsnotprobleme der Stadt nicht wahrnehmen. Kommt hinzu, dass die SBK Frisina Architekten einen Wettbewerb aufzwingen möchten.

Fazit: Es gibt keine gesetzlichen Grundlagen, welche die SBK zu einer derart ablehnenden Entscheidung berechtigt.
Einerseits ist es selbstredend, dass eine SBK nicht nach irgendwelchen subjektiven Befindlichkeiten agieren darf, andererseits müsste die SBK konkret mitteilen, was geändert werden müsste und dies auch schriftlich begründen. Alles andere stellt keine zeitgemässe Zusammenarbeit zwischen Bürger und Staat dar.

Die Meinung der SBK steht, wie auch die nachstehenden Beispiele zeigen, isoliert da. Die SBK fördert die Projektentwicklung nicht, sondern agiert situativ und ohne vertiefte Auseinandersetzung.
Wir finden es angebracht, dass wenigsten die Richtung der konkreten Projektänderung oder die Kriterien vorab mitgeteilt werden – und dies unter Berücksichtigung der vom Kanton für die jeweilige Strasse vorgegebenen Nutzungsziffer und Normen.

Fazit: Es ist unverkennbar, dass die SBK die Bedürfnisse der Stadt Basel und der Bevölkerung nicht wahrnimmt. Die Entscheidungen der SBK müssten auf ihre Rechtmässigkeit geprüft werden. Sie weicht oftmals der wirtschaftlichen Freiheit ab, was inakzeptabel ist.