Unsere Forderungen

Transparenz, Unabhängigkeit, und klare Zuständigkeiten – Unsere Forderungen für die Stadtbildkommission

Die Stadtbildkommission wird vom Regierungsrat ernannt, ist formal aber im Baudepartement von RR Esther Keller eingegliedert. Insofern besteht kein direktes Weisungsrecht der Vorsteherin des Baudepartements. Im Gesetz nicht geregelt ist die Frage, wer über die Kompetenz verfügt, die Zuständigkeit der SBK zu prüfen bzw. wie mit verwaltungsinternen Meinungsverschiedenheiten umzugehen ist.

Wir fordern daher:

  • Zuständigkeit der Stadtbildkommission (SBK) restriktiv zu interpretieren (gemäss Entscheid Grosser Rat BS vom Juni 2020).
  • Transparente Richtlinien und nachvollziehbare Entscheide der SBK gemäss unserer Charta.
  • Kein Interessenskollisionen innerhalb der SBK. In Basel tätige Architektinnen und Architekten sollen nicht über die eigenen Baugesuche ihrer Konkurrenz entscheiden können.

Es wird insbesondere vom Baudepartement verlangt, dass es den Willen des Parlaments respektiert und innerhalb ihrer Verwaltung entsprechende Anweisungen trifft. Das Baudepartement soll basierend auf unserer Charta überprüfen , welche Projekte in den Zuständigkeitsbereich der SBK fallen und dieser nicht den Zuständigkeitsentscheid überlassen.

Vom Regierungsrat wird gefordert, dass keine Architekten in der SBK Einsitz nehmen, welche in Basel-Stadt aktiv tätig sind.

Von der SBK wird unter anderem verlangt, dass sie ihre Entscheide auf verbindlichen und transparenten Richtlinien fällt (siehe Charta).

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