Bei der weiteren Projektweiterentwicklung an der Pfeffingerstrasse hatte die SBK verlangt, dass man Balkone mit transparenten Staketengeländer ausbildet. Bei einem Projekt an der Pfeffingerstrasse in Basel war die SBK der Ansicht, dass der Risalit zu dominant sei (siehe obenstehendes Bild) und die gute Gesamtwirkung gemäss Paragraf 58 nicht erreicht wäre. Die Stellungnahme der SBK hat überrascht, da es sich zum einen bei der Pfeffingerstrasse lediglich um eine Nebenstrasse handelt, somit keine grosse Tragweite darstellt und zum anderen, weil Risalite gemäss BPG-Paragraf 17 erlaubt sind. Zudem wirkt der Risalit gar nicht dominant, wie dies die SBK angibt. Das können Sie auch selbst bewerten. Auf jeden Fall wurde mit diesem Entscheid 45 m2 erneut wertvolle und dringend benötigte Wohnfläche in Basel durch die SBK vernichtet. Bei der weiteren Projektweiterentwicklung an der Pfeffingerstrasse hatte die SBK verlangt, dass man Balkone mit transparenten Staketengeländer ausbildet.

Bei den unteren Bildern handelt es sich um die gleiche Fassade, an der Risalit geplant war. Die Architekten hatten – zugunsten der Privatsphäre verlangt und zudem das Projekt eleganter wirkt – dass man zumindest eine geschlossene Brüstung bauen sollte (siehe untenstehende Bilder im Vergleich). Es wäre ausserdem ein Vorteil, dass man bei der geschlossenen Gestaltung die Abfallsäcke und Unordnung in den Balkonen nicht sehen würde. Die Entscheidung der SBK war trotz Argumentation, dass man die Balkone wie beim rechten Bild, also transparent ausbilden soll. Diese Entscheidung ist unverständlich und offensichtlich ein Irrtum. Es belegt, dass der SBK die erforderlichen Kompetenzen fehlen und sich diese von sehr fragwürdigen, subjektiven Gründen leiten lässt.

Im Vergleich: Projekt Holeestrasse

Unter diesen Voraussetzungen scheint es besonders fragwürdig zu sein, dass das Projekt an der Holeestrasse, welches vom Präsidenten der SBK (Herrn Mathias Ackermann) stammt, ein siebengeschossiges Projekt ausweist. In einer ursprünglichen Zone 4 wurde von der Stadt ein Quartierplan in Auftrag gegeben. Bei diesem Projekt scheint die evidente Dominanz ausnahmsweise nicht zu stören. Die Frage stellt sich berechtigterweise, weshalb gerade bei diesem Projekt nicht?

Das untenstehende Bild zeigt deutlich im Vergleich zu den vorherigen Beispielen, wie sich der Bewertungsmassstab ändert, wenn ein Mitglied der SBK ein eigenes Projekt realisiert. Die Bilder sind sogar für einen Laien eindeutig. Uns würde interessieren, mit welch sachlicher und juristisch korrekten Begründung solch ein Projekt von der SBK genehmigt wurde und unser Projekt nicht? Aus unserer Betrachtungsweise ist dies ein zonenfremder und in keiner Art und Weise eingebetteter, gewaltiger Bau in diesem Strassenzug.