Hier kann man ein Projekt an der Gotthardstrasse 59 sehen. Auch hier handelt es sich nicht um eine Lage mit grundsätzlicher Bedeutung oder grosser Tragweite.

Nachdem das Projekt abgelehnt wurde, hat man mit der SBK das Gespräch gesucht und der Architekt sowie der Bauherr wurden von Frau Ellenberger und Herrn Kunz empfangen. Das projektierte Mehrfamilienhaus wird an der Baulinie erstellt und hat keinen Vorgarten, somit möchte man aufgrund der Privatsphäre keine grossen Fenster. Die Architekten haben erklärt, dass Varianten erarbeitet werden.

  • Bei der Variante 1 hat man bei den Innenräumen grössere Fenster ausgebildet (nicht bevorzugte Variante).
  • Bei der Variante 2 hat das Team kleine vertikale Fenster geplant, welche dem Grundgedanken der Privatsphäre folgen. Beim Veloraum wird das Fenster grösser ausgebildet.
  • Bei der Variante 3 hat man Variante 1 und Variante 2 kombiniert. Mit dieser Massnahme wird sowohl auf die Privatsphäre als auch auf die gesamtheitliche architektonische Gestaltung geachtet.

Die SBK hat daraufhin einen unverständlichen Zwischenbericht zugestellt und mitgeteilt, dass nur Variante 1 der guten Gesamtwirkung genügen würde. Erneut negiert die Stadtbildkommission die Bedürfnisse der Bauherren und Bürger/Mieter.

Variante 1

Variante 2

Variante 3