Bei einem Bauvorhaben an der Dornacherstrasse 179, wollte die SBK sowohl beim hofliegenden Gebäude als auch im Bockrandbereich das zweite Dachgeschoss verbieten.
Wie auf den Bildern zu erkennen ist, sind beide Dachgeschosse weder vom Hofraum noch von der Strasse her zu sehen. Wäre dies durch die SBK wie geplant verhindert worden, hätte man ca. 120 m2 wertvolle Wohnfläche verloren.
