FAZIT
Die Stadtbildkommission hält fest, dass Photovoltaikanlagen (PVA) an Gebäuden möglich sind, wenn sie die Gestaltung des Bauwerks positiv unterstützen und zu einer eigenen Erscheinung mit hohem gestalterischen Wert führen.

Selbst wenn diese Begründung einen gewissen Sinn macht, ist zu erwähnen, dass die SBK PVA ebenso bei Glasgeländern verbietet. Weiter zu erwähnen ist, dass gemäss Bundesrecht die Förderung von Alternativen-Energien bevorzugt wird.