Beispiele2024-03-16T09:09:35+01:00

Bauverhinderung durch die Stadbildkommission

Wir können eindeutig aufzeigen, dass die Basler Stadtbildkomission (SBK) wertvollen Wohnraum vernichtet und ein grosser Bau-Verhinderer ist:

  • Die SBK versucht regelmässig z.B. den Bau eines zweiten Dachgeschosses zu verhindern, obwohl dies erst vor Kurzem gesetzlich verankert wurde und somit gemäss Bau- und Planungsgesetz (BPG) möglich ist. Damit werden wichtige Wohnflächen vernichtet. Gleichzeitig ist es ein Verstoss gegen den Grundsatz des verdichteten Bauens.
  • Die SBK möchte, dass Eingänge, welche mit 1,6 Meter Breite geplant sind, grösser gestaltet werden, obwohl laut BPG 1,2 Meter grosse Eingänge erlaubt sind.
  • Verhindert den Bau von Risaliten und Erkern, obwohl diese nach BPG erlaubt sind.
  • Die SBK möchte bei der Gestaltung von Innenhöfen mitredet, obwohl die Stadtgärtnerei dafür zuständig ist und diese, sowie die Eingangsbreiten, nichts mit der Gesamtwirkung eines Stadtbilds zu tun haben – und sicherlich nicht von grosser Tragweite sind.
  • Sie möchte Blockrandbebauungen nicht erlauben, obwohl solche nach Zonenordnung erlaubt sind.
  • Sie verlangt, dass Wettbewerbe bei privaten Grundstücken veranlasst werden.

Zu all diesen Umständen erhalten Architekten keine Begründung, weshalb solche Vorhaben – obwohl gesetzlich erlaubt und gewünscht – nicht möglich sein sollen.

Beispiele hierfür sind:

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