Bauverhinderung durch die Stadbildkommission
Wir können eindeutig aufzeigen, dass die Basler Stadtbildkomission (SBK) wertvollen Wohnraum vernichtet und ein grosser Bau-Verhinderer ist:
- Die SBK versucht regelmässig z.B. den Bau eines zweiten Dachgeschosses zu verhindern, obwohl dies erst vor Kurzem gesetzlich verankert wurde und somit gemäss Bau- und Planungsgesetz (BPG) möglich ist. Damit werden wichtige Wohnflächen vernichtet. Gleichzeitig ist es ein Verstoss gegen den Grundsatz des verdichteten Bauens.
- Die SBK möchte, dass Eingänge, welche mit 1,6 Meter Breite geplant sind, grösser gestaltet werden, obwohl laut BPG 1,2 Meter grosse Eingänge erlaubt sind.
- Verhindert den Bau von Risaliten und Erkern, obwohl diese nach BPG erlaubt sind.
- Die SBK möchte bei der Gestaltung von Innenhöfen mitredet, obwohl die Stadtgärtnerei dafür zuständig ist und diese, sowie die Eingangsbreiten, nichts mit der Gesamtwirkung eines Stadtbilds zu tun haben – und sicherlich nicht von grosser Tragweite sind.
- Sie möchte Blockrandbebauungen nicht erlauben, obwohl solche nach Zonenordnung erlaubt sind.
- Sie verlangt, dass Wettbewerbe bei privaten Grundstücken veranlasst werden.
Zu all diesen Umständen erhalten Architekten keine Begründung, weshalb solche Vorhaben – obwohl gesetzlich erlaubt und gewünscht – nicht möglich sein sollen.